Führerscheinklassen
Klasse B (PKW):
Bis 3.500 kg und bis 9 Sitzplätzen
Code 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
Voraussetzung: Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(ohne Vorbesitz eines Führerscheines) 2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: 6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(Sie haben bereits einen Führerschein) 2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: 5 x Überlandfahrt á 45 min
(die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben) 4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min
Klasse BE ( PKW-Anhänger):
mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg
Voraussetzung: Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: entfällt
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: 3 x Überlandfahrt á 45 min
(die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben) 1 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen: theoretische Prüfung entfällt
praktische Prüfung 45 min
Mofa-Prüfbescheinigung:
Voraussetzung: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung: 6 Theorieunterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung: 1 Fahrstunde á 90min (Einzelausbildung)
2 Fahrstunden á 90min (Gruppenausbildung)
Prüfung: nur theoretische Prüfung
Es ist kein Antrag beim Landratsamt und kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
Zur Prüfung wird ein Passbild und Ausweiß mit Foto (auch Kinderausweis) benötigt.
Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW
Voraussetzung: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: Gesetzlich sind keine vorgeschrieben
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 30 min
Klasse A1 (125er):
Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorleistung und bis 0,1KW Leistung je Kilogramm
dreirädrige Kfz bis max. 15 KW
Voraussetzung: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(ohne Vorbesitz eines Führerscheines) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: 6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(Sie haben bereits einen Führerschein) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: 5 x Überlandfahrt á 45 min
(Sie sind gesetzlich vorgeschrieben) 4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min
Klasse A 2:
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
leistungsbeschränkt bis 35 KW Motorleistung und bis 0,2 KW/kg
Voraussetzung: 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(ohne Vorbesitz eines Führerscheines) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: 6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(Sie haben bereits einen Führerschein) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: 5 x Überlandfahrt á 45 min
(die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben) 4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 Vorbesitz: 3 x Überlandfahrt á 45 min
(weniger als 2 Jahre) 2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 Vorbesitz mindestens 2 Jahre: Keine Theorie und Sonderfahrten; nur Übungsstunden und praktische Prüfung
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min
Klasse A:
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Voraussetzung: 24 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(ohne Vorbesitz eines Führerscheines) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: 6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
(Sie haben bereits einen Führerschein) 4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden: Die Anzahl der Übungsfahrten gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: 5 x Überlandfahrt á 45 min
(die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben) 4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 und A2 Vorbesitz: 3 x Überlandfahrt á 45 min
(weniger als 2 Jahre) 2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 und A2 Vorbesitz mindestens 2 Jahre: Keine Theorie und Sonderfahrten; nur Übungsstunden und praktische Prüfung
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min
Klasse L:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h bbH, auch mit Anhängern bis 25 km/h
Voraussetzung: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung: entfällt
Prüfungen: theoretische Prüfungpraktische Prüfung entfällt